Entlassmanagement
Seit dem 01.10.2017 hat jeder Patient einen gesetzlichen Anspruch auf ein individuelles Entlassmanagement bei stationärer Behandlung. Wir möchten damit sicherstellen, dass jeder Patient, der am Entlassmanagement teilnehmen möchte, in der Übergangsphase nach seinem Krankenhausaufenthalt optimal versorgt ist und somit keine Versorgungsbrüche entstehen, die den Erfolg der Krankenhausbehandlung vermindern könnten.
Für die Teilnahme am Entlassmanagement ist Ihre Einwilligung oder die Ihres gesetzlichen Vertreters gefordert. Wenn uns diese vorliegt, prüfen wir individuell für Sie, ob und in welcher Form ein Entlassmanagement bei Ihnen notwendig sein wird. Diese Planung kann direkt bei Visite oder in interdisziplinären Besprechungen erfolgen.
Sollten Sie einen erhöhten Bedarf an Organisation für ein Entlassmanagement haben, wird sich unser Sozialdienst mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie so weit wie möglich unterstützen. Die Planung Ihrer Entlassung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Angehörigen, dem betreuenden Arzt, den Pflegenden, dem Sozialdienst, dem therapeutischen Dienst sowie den weiterführenden ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Sozialdienst wenden:
Außerhalb der Regelarbeitszeit stehen Ihnen die Rottal-Inn Kliniken unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: