Skip to main contentErklärung zur Barrierefreiheit
Das Rottal-Inn Kliniken Kommunalunternehmen ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 BayDiV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige PDFs sind nicht barrierefrei angelegt.
Unsere Inhalte stehen aktuell nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.02.2025 erstellt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info©rottalinnkliniken.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Rottal-Inn Kliniken KU
Simonsöder Allee 20
84307 Eggenfelden
Telefon: 08721 983-2102
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München