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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Rottal-Inn Kliniken Kommunalunternehmen ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.rottalinnkliniken.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 BayDiV vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDFs sind nicht barrierefrei angelegt.

  • Unsere Inhalte stehen aktuell nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache zur Verfügung.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.02.2025 erstellt.


Rückmeldung und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter                         info​©rottalinnkliniken.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Rottal-Inn Kliniken KU

Simonsöder Allee 20

84307 Eggenfelden

Email:    geschaeftsfuehrung​©rottalinnkliniken.de

Telefon: 08721 983-2102


Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail:bitv​©bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html