Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie

Die Rottal-Inn Kliniken sehen sich in der Verantwortung, die Einhaltung von universellen Menschenrechten in ihrem medizinischen und unternehmerischen Handeln zu gewährleisten. Wir sind uns bewusst, dass wir eine wichtige Rolle beim Schutz und der Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens unserer Patientinnen und Patientensowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielen.

Mit unseren drei Klinikstandorten und 545 Krankenhausplanbetten, sowie 52 Betten der geriatrischenRehabilitation sichern wir eine umfassende medizinische Betreuung für die Menschen der Region. Jährlich vertrauen sich uns über 20.000 stationäre und 34.000 ambulante Patienten an. Mit rund 1.500 Beschäftigten zählen wir zudem zu den größten Arbeitgebern des Landkreises Rottal-Inn. Zur Erfüllung unseres Versorgungsauftrages und zur Sicherung der Arbeitsplätze unserer Beschäftigten sind verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln für uns selbstverständlich.

Alle unsere Aktivitäten sollen auf den Grundsätzen der Ethik und der Menschenrechte beruhen. Insbesondere sind dabei für unsere Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung von besonderer Bedeutung:

Diskriminierungsverbot
Wir stehen für die Gleichbehandlung aller Menschen. Bevorzugungen oder Benachteiligungen Aufgrund von Alter, Geschlecht, Rasse, Religion oder Hautfarbe, aufgrund der Nationalität, sozialer oder ethnischer Herkunft, evtl, vorhandener Behinderung, sexueller Orientierung oder politischer Weltanschauung lehnen wir ab. Identitätspolitische Übersteigerung oder die Fokussierung bzw. Reduzierung auf derartige Kriterien im Umgang zwischen Menschen werden von uns ausgeschlossen. Wir fordern und fördern einen fairen Umgang miteinander, der geprägt ist von Teamgeist, Kooperation und gegenseitigem Respekt. Es entspricht unserem Selbstverständnis, Chancengleichheit zu gewährleisten, wobei dies gleichzeitig zu keiner Ungleichbehandlung führen darf und keine Ergebnisgleichheit garantiert.


Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird durch uns für alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich gewährleistet. Regelmäßige Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen, der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten in allen Bereichen sowie jährliche Schulungen für unsere Beschäftigten stellen sicher, das potenzielle Sicherheitsgefährdungen erkannt und durch geeignete Maßnahmen beseitigt werden. Ein Arbeitsplatz bei den Rottal-Inn Kliniken ist ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz.


Umweltschutz
Wir verpflichten uns, unseren Beitrag zu leisten zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Nationale und internationale Normen und Standards zum Umweltschutz werden durch uns beachtet und von unseren Geschäftspartnern eingefordert. Unser Bestreben ist es, Belastungen der Umwelt soweit uns möglich zu reduzieren und verantwortungsvoll mit den natürlichen Ressourcen umzugehen. Hierzu passen wir unsere internen Abläufe stetig an, um den Rohstoff- und Energieverbrauch zu senken und unsere Emissionen, Abwässer und Abfälle zu reduzieren.


Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit
Arbeitsleistungen von Minderjährigen, die negative Folgen für deren geistige, soziale und gesundheitliche Entwicklung hat oder deren Recht auf Bildung, Gesundheit und Schutz verletzen werden von uns nicht geduldet. Wir halten das gesetzliche Mindestalter für Beschäftigungen ein und erwarten dies auch von unseren Lieferanten. Auch jede Form der Zwangsarbeit, also eine unter Androhung von Strafe, körperlicher Züchtigung, Tod oder anderen Nachteilen verlangte Tätigkeit, die gegen den freien Willen einer Person erfolgt, lehnen wir entschieden ab.


Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten, sowohl unserer Beschäftigten als auch der sensibelsten Gesundheitsdaten unserer Patientinnen und Patienten hat für uns als Gesundheitsdienstleister oberste Priorität. Bei der Erfassung, Verarbeitung, Übertragung oder Nutzung personenbezogener Daten werden alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Der Zugang zu diesen Daten ist nach klaren Regularien und durch Kontrollsysteme begrenzt, um Missbrauch zu verhindern.


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Eine erfolgreiche Gesundheitsversorgung hängt im überragenden Maß von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Diese für uns zu gewinnen, zu halten und zu qualifizieren hat für uns oberste Priorität. Mit flexiblen Arbeitszeiten, hybriden Arbeitsmodellen sowie Spielräumen für eine selbstbestimmte Arbeitsgestaltung fördern wir Leistungsbereitschaft und Innovation sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Moderne Arbeitsplätze und ein umfassendes Angebot für Aus-, Fort- und Weiterbildung unterstützen die lebenslange Beschäftigungsfähigkeit unserer Beschäftigten. Wir stehen für faire tarifliche Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen. Mit unserer Mitarbeitervertretung arbeiten wir vertrauensvoll zusammen und sind bestrebt, gemeinsam das Beste für Unternehmen und Beschäftigte und somit auch für unsere Patientinnen und Patienten zu erreichen. Bei der Anwerbung von ausländischen Fachkräften halten wir dieselben Standards ein, welche wir auch bei inländischen Fachkräften ansetzen und setzen damit den Grundstein sorgen für eine rasche Integration in unsere Gesellschaft. Als gemeinnütziges und mildtätiges Kommunalunternehmen stehen wir darüber hinaus für Arbeitsplatzsicherheit und eine gelungene Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt.


Einkauf und Lieferantenbeziehungen
Von unseren Lieferanten erwarten wir, dass diese die Grundsätze des Lieferketten Sorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) einhalten. Dies berücksichtigen wir bereits bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen. Als Voraussetzung für eine dauerhafte Zusammenarbeit erwarten wir aber auch während bestehender geschäftlicher Beziehungen, dass unsere Lieferanten dieser Verantwortung gerecht werden. Im Rahmen regelmäßiger Lieferantenbewertungen werden daher auch Menschenrechts- und Umweltschutzkriterien berücksichtigt, womit diese mit über den Fortbestand oder die Beendigung von Lieferantenbeziehungen entscheiden. Im Falle tatsächlicher oder zu befürchtender Verstöße, werden angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen. Die im Bereich Einkauf tätigen Mitarbeiter werden laufend geschult, um Problemfelder erkennen und Lieferanten hierfür sensibilisieren zu können.


Risikomanagement
Unser Risikomanagement besteht aus regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalysen unserer Lieferanten in Zusammenarbeit mit unserem Einkaufsverbund oder direkt über von uns geforderte Selbstauskünfte unserer Lieferanten zur Einhaltung relevanter Kriterien in menschenrechtlichen und umweltbezogenen Fragestellungen. Darüber hinaus werden wir durch die Ergebnisse interner Audits, durch Rating-Plattformen und sonstigen öffentlich zugänglichen Quellen wie z.B. Indizes zur konkreten Menschenrechtssituation in Herkunftsländern, Kl-basierter Software und anderen Tools unterstützt, um für jeden Lieferanten ein individuelles Risikoprofil zu ermitteln.

Bedingt durch unser Geschäftsfeld, unsere Beschaffungsstrategie und die Bedeutung regionaler Lieferanten, verfügen die Rottal-Inn Kliniken über einen äußerst geringen Anteil an Lieferanten in Risikobereichen oder aus für Menschenrechtsverstöße bekannten Herkunftsländern. In der Risikoanalyse gewonnene Erkenntnisse werden daher vorrangig genutzt, um Beschaffungsquellen anzupassen, da die Rottal-Inn Kliniken durch Ihre geringe wirtschaftliche Größe im internationalen Maßstab keinen nennenswerten Druck auf entsprechende Lieferanten ausüben können.


Verantwortlichkeit
Für die Einhaltung der Grundsätze dieser Menschenrechtserklärung sind Vorstand und Führungskräfte unseres Unternehmens verantwortlich. Unterstützt werden diese durch unseren Menschenrechtsbeauftragten sowie unsere Compliance-Beauftragten, welche gemeinsam die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherstellen und bei entstehenden Beschwerden abhelfen. In unserer Arbeitsgruppe Compliance werden Menschenrechtsthemen unter den Entscheidungsträgern des Unternehmens abgestimmt und vorangetrieben. Die Mitglieder dieses Gremiums sind unter anderem in den Bereichen Qualitätsmanagement, Einkauf, Finanzen, Personal sowie Medizin tätig und schaffen damit einen breiten und umfassenden Blick auf das Unternehmen und seine Geschäftsbeziehungen.

Von unseren Führungskräften und Beschäftigten erwarten wir, dass diese ihr Verhalten an unserer Menschenrechtserklärung ausrichten. Die Führungskräfte sind darüber hinaus verpflichtet, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über diese Erklärung zu informieren, deren Umsetzung zu unterstützen und diese in unternehmerischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.


Melde- und Beschwerdeverfahren
Neben unserem Hinweisgebersystem und dem allgemeinen Meinungsmanagement ist ein eigenes digitales Beschwerdeverfahren eingerichtet, das alle unsere Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner nutzen können um – auf Wunsch anonym – Meldungen über Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien in Zusammenhang mit unseren Lieferketten abzugeben. Sämtliche Hinweise behandeln wir vertraulich und prüfen diesen sorgfältig. Sofern begründete Bedenken oder Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien festgestellt werden, treffen wir geeignete Maßnahmen, um diese zu beheben.


Kontinuierliche Weiterentwicklung
Wir sind bestrebt, unsere Geschäftspraktiken kontinuierlich zu überprüfen um die Einhaltung der Menschenrechte durch uns und unsere Lieferanten sicherzustellen und bestehende Standards zu verbessern.
 

Menschenrechtsbeauftragter

Andreas Rübsam

E-Mail         compliance​©rottalinnkliniken.de