"Patienten und Personal schützen"

Rottal-Inn Kliniken passen Zugangsregelungen an - 3G-Regel

Eggenfelden. Die Rottal-Inn Kliniken mit ihren Standorten in Eggenfelden, Pfarrkirchen, und Simbach am Inn haben aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie die Zugangsregeln für Patienten und Besucher angepasst. Denn gemäß der gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung darf ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 der Zutritt zu den Kliniken und zum MVZ nur gewährt werden, wenn Besucher geimpft, genesen oder getestet sind, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

Von allen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, ist ein schriftlicher oder elektronischer negativer PCR-Testnachweis, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder eines POC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, vorzulegen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum zwölften Geburtstag.

Es gelten bis auf weiteres folgende Regeln für ambulante und stationäre Patienten sowie Besucher: Die Besuchszeiten der Rottal-Inn Kliniken sind täglich von 8 bis 20 Uhr. Besucher mit Symptomen eines Atemweginfektes und mit Fieber oder die ungeschützten Kontakt zu einer  Person mit SARS-CoV-2-Infektion innerhalb von zwei Wochen vor dem Besuch hatten, müssen auf einen Besuch verzichten.

Das Meldeformular für den Zutritt zur Klinik ist an den Klinikeingängen erhältlich und dient ausschließlich zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten. Die Hygieneregeln (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske ohne Ventil, Abstand von 1,5 Metern, Händedesinfektion) sind während der gesamten Zeit in den Kliniken, auch im Patientenzimmer, einzuhalten.

Für Patienten sind Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn der Patient zum ambulanten oder stationären Termin dringend auf unterstützende Begleitung angewiesen ist. Patienten, die einen ambulanten oder stationären Termin in den Rottal-Inn Kliniken wahrnehmen möchten, zum Zeitpunkt des Termins aber Krankheitszeichen eines Atemweginfektes mit Fieber aufweisen, müssen sich vor ihrem Besuch telefonisch an den jeweiligen Fachbereich wenden. Hier werde das weitere Vorgehen besprochen.

Bei Nicht-Beachtung der Besucherregelungen und der Hygienevorschriften behalten sich die Rottal-Inn Kliniken vor, ein Hausverbot auszusprechen. „Wir sind verpflichtet, unsere schwer kranken Patienten und unser Personal bestmöglich zu schützen und mitten deshalb um Verständnis für diese Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen“, unterstreicht Kliniken-Vorstand Bernd Hirtreiter.