Rettet den Rettungsdienst

Notfallsymposium: Offene Fragen bei Neugestaltung des Rettungsdienstgesetzes

Das Notfallsymposium im Krankenhaus Eggenfelden hat im 20. Jahr, in dem diese Veranstaltung heuer durchgeführt wurde, nicht nur bereits eine ansehnliche Tradition, sondern auch einen ansehnlichen Ruf über die Grenzen des Landkreises hinaus. "Das liegt sicher auch daran, dass wir uns immer darum bemühen, echte Top-Referenten nach Eggenfelden zu holen, deren Referate einen hohen Informations- und Nutzwert haben", so Hans Haider, Leiter des Rettungsdienstes im Landkreis angesichts des voll besetzten Vortragssaales.

Neben einer Reihe von medizinischen Themen, ging es beim Symposium auch um eine Sorge, die derzeit Organisationen wie das Bayerische Rote Kreuz als größter Träger des Rettungsdienstes "umtreibt". Thomas Stadler, der für den Rettungsdienst zuständige Abteilungsleiter im Bayerischen Roten Kreuz, hatte deshalb sein Hauptreferat unter ein klares Motto gestellt: "Rettet den Rettungsdienst!" Stadler forderte dabei nichts weniger als einen "Neustart für den Rettungsdienst", der aber auch ausreichend finanziert werden müsse.

Doch bei der anstehenden Neugestaltung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes gibt es offene Frage, auf die sich die Retter vom Roten Kreuz klare Antworten erhoffen, vor allem von der Politik. "Alle gesetzlichen Regelungen dienen der langfristigen Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung im Freistaat. Der Rettungsdienst darf nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden", so Stadler, der deutlich machte, dass eine "Rosinenpickerei" privater Krankentransport- oder Rettungsdienstunternehmen mit Blick auf die flächendeckende Rettungskette sicher nicht zielführend sei.

Deshalb sei auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das den Anliegen des BRK Recht gegeben hatte, so wichtig. "Es muss sich jetzt aber auch in der neuen Gesetzgebung im Freistaat wiederfinden", betonte der Experte.

Der EuGH hatte am 21. März 2019 eine klare Entscheidung getroffen, dass Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport als Teil der Gefahrenabwehr unter die so genannte "Bereichsausnahme" fallen und damit eine Einheit mit dem ehrenamtlichen Aufwuchssystem, Zivil- und Katastrophenschutz bilden. "Mit der Einheit dieser Systeme können wir die Versorgungssicherheit der Bevölkerung garantieren", plädiert auch Rettungsdienstleiter Hans Haider. Damit sei Rechtsklarheit geschaffen worden, so dass das Europäische Wettbewerbsrecht zur Vergabe rettungsdienstlicher Leistung nicht angewendet werden muss. "Zur Umsetzung für den Rettungsdienst in Bayern ist aber eine entsprechende Anpassung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes notwendig", erklärte Landesverbandsabteilungsleiter Stadler. Daran arbeite man derzeit auch im Gespräch mit führenden Politikern.

Doch es ging natürlich auch um Medizin beim Notfallsymposium: So gab Chefarzt Prof. Christian Gleißner in seinem Vortrag einen Überblick über neue Studiendaten zur Behandlung des akuten Herzinfarktes. Er machte deutlich, dass sich die kardiologische Abteilung am Eggenfeldener Krankenhaus streng an die aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie hält: "Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Herzinfarktnetzwerke ist für uns die ganzjährige 24-Stunden-Bereitschaft des Herzkatheterteams ein zentraler Bestandteil für die Versorgung von Infarktpatienten im Landkreis", so der Kardiologe.

Ferner werde alles dafür getan, um zuverlässig die schnellstmögliche Versorgung der Akutpatienten zu gewährleisten. Seinen Vortrag konnte Prof. Gleißner mit eindrucksvollen Zahlen untermauern: Pro Jahr werden in Eggenfelden etwa 1400 Patienten einer Herzkatheter-Untersuchung unterzogen, darunter knapp 200 Patienten mit akutem Herzinfarkt