Corona: Kliniken verhängen Besuchsverbot

Regelung gilt ab heute - Neue Vorschriften auch für Patienten - Inzidenz im Landkreis steigt auf 833,3

Eggenfelden. Angesichts der Corona-Lage, die sich in den vergangenen Tagen weiter zugespitzt hat, gilt in den Rottal-Inn-Kliniken ab Dienstag, 9. November, ein Besuchsverbot. 
Dies hat der Vorstand am Montagnachmittag mitgeteilt. Es gibt jedoch Ausnahmen, und zwar bei der Begleitung Sterbender und Gebärender (durch den Partner) – immer nach Rücksprache und Genehmigung durch den jeweiligen Chefarzt. Auch für ambulante und stationäre Patienten der Rottal-Inn-Kliniken wurden mit sofortiger Wirkung einige Regeln eingeführt:

  • Patienten: Es gilt die 3G+ Regel (geimpft, genesen oder PCR-Test)
  • Tragen einer FFP2-Maske ohne Ventil, Abstand von 1,5 Metern, Händedesinfektion ist während der gesamten Zeit in den Kliniken einzuhalten.
  • Begleitpersonen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn der Patient zum ambulanten oder stationären Termin dringend auf unterstützende Begleitung angewiesen ist.
  • Das Meldeformular für den Zutritt zur Klinik ist an den Klinikeingängen erhältlich und dient ausschließlich zur Nachverfolgung eventueller Infektionsketten.
  • Patienten, die einen ambulanten oder stationären Termin in den Rottal-Inn-Kliniken wahrnehmen möchten, zum Zeitpunkt des Termins aber Krankheitszeichen eines respiratorischen Infektes mit Fieber aufweisen, wenden sich bitte vor ihrem Besuch telefonisch an den jeweiligen Fachbereich. Hier wird das weitere Vorgehen besprochen.

"Wir sind verpflichtet, unsere schwerkranken Patienten und unser Personal bestmöglich zu schützen und danken für Ihr Verständnis", heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: "Bei Nicht-Beachtung der Besuchsregelungen und der Hygienevorschriften behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen."