Der sogenannte „Bufdi“ steht allen Altersgruppen offen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Vollzeitschulpflicht abgeschlossen ist. Er dauert in der Regel 12 Monate, mindestens aber ein halbes Jahr. In Ausnahmefällen kann er auf 24 Monate verlängert werden.
Die Dienstleistenden sind nicht nur in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung versichert, sondern erwerben auch Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu weitere Informationen und beantworten Ihre Fragen. Bitte wenden SIe sich an die Pflegedirektion.

